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Der Verband

12.05.2020

Aktuelle Information des Hamburger Sportbundes

VEREINSMAILING DES HAMBURGER SPORTBUNDES (HSB)

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, 

es folgen aktuelle Informationen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Vereinssport.

1. Sport im Freien für alle Sportarten ab dem 13.5. 2020 wieder möglich

Der Hamburger Senat hat am Dienstag eine weitere Änderung der Eindämmungsverordnung beschlossen. Alle öffentlichen und privaten Sportstätten im Freien können ab dem 13. Mai wieder genutzt werden, sofern die Sportausübung bzw. der Trainingsbetrieb kontaktfrei erfolgen. Eine Unterscheidung in Mannschafts- oder Individualsportarten erfolgt nicht. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen jedoch konsequent einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.   

In den PDFs (siehe unten) finden Sie die Handlungsempfehlungen der Bezirksämter für den Sportbetrieb auf öffentlichen Sportplätzen und Schulsportplätzen.

Der Anbieter des Sportangebots muss das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen und Vorkehrungen begrenzen: Betretungsverbot für Personen mit Symtomen einer Atmenwegserkrankung, mehrmalige tägliche Reiniung von Oberflächen, Zugangsbeschränkungen auf Sportanlagen etc.

Es wird dringend empfohlen, die sportartenspezifischen Konzepte der jeweiligen Sportfachverbände zu berücksichtigen. Diese finden Sie hier.

Abweichend von §§ 1 und 2 der Eindämmungsverordnung sind Kontakte und Ansammlungen von Personen an öffentlichen Orten (also z.B. Parks) zulässig, wenn diese im Zusammenhang mit kontaktfrei durchgeführten Bewegungsaktivitäten stehen. Die hierbei anwesenden Personen müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten. Dies gilt nicht für Personen, die in derselben Wohnung leben oder zwischen denen ein familienrechtliches Sorge- oder Umgangsrechtsverhältnis besteht. D.h. also auch Bewegungsangebote von Sportvereinen auf öffentlichem Grund sind zulässig.

Die detaillierten Vorgaben entnehmen Sie bitte der neuen Verordnung (wird im Laufe des Abends auf den Seiten der Stadt aktualisiert), die Sie dann hier finden: https://www.hamburg.de/verordnung/ . Ein Vorab-Version finden Sie auch im Anhang.

Des Weiteren finden Sie im Anhang noch ein FAQ des Landessportamts.

In den PDFs (siehe unten) finden Sie Empfehlungen für Vereine bei Wiedereröffnung des Sportbetriebs im Rahmen der Corona-Pandemie , den Sie für ihre nächsten Schritte nutzen können.

2.  "Nothilfefonds Sport"

Mitgliedsvereine des HSB können  über die HSB-Fördermittelplattform www.hamburger-sportbund.de/corona-nothilfe Zuschüsse des "Nothilfefonds Sport" beantragen. Grundlage für die Vergabe ist die von der FHH erlassene Richtlinie, die auch dort zu finden ist. Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise!

Für Rückfragen steht Ihnen unser Referatsleiter Sportfinanzierung, Christian Poon,  unter c.poon@hamburger-sportbund.de gern zur Verfügung. Aufgrund des Anfragevolumens kann es bei der Beantwortung zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. 

3.  Wo finde ich aktuelle Infos:

Der HSB veröffentlicht neue Informationsstände schnellstmöglich auf seiner Homepage: https://www.hamburger-sportbund.de/schlagworte/corona den  Social-Media-Kanälen (Twitter: @HamburgerSport und Facebook: @HamburgerSportbund) und per Vereinsmailing.

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