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Der Verband

04.07.2020

Der Tennisbetrieb kann wieder normal laufen

Liebe Tennisspielerinnen, liebe Tennisspieler,

am 30.6.2020 gab der Senat weitere Lockerungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bekannt, die ab 1.7.2020 gelten. Damit sind die Beschränkungen für den Tennissport in Hamburg weitestgehend aufgehoben worden. Wir müssen uns aber an die bestehenden Hygienevorschriften halten. 

Der Hamburger Tennis-Verband hat den Wettspiel- und Turnierbetrieb wieder aufgenommen. Die Punktspiele finden nach dem veröffentlichten Spielplan statt.

Zu ihrer Information finden Sie unten Auszüge der Verlautbarungen des Hamburger Sportbundes:

1. weitere Lockerung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Danach ist folgendes wieder möglich:

  • Sport mit Körperkontakt und ohne Abstand ist  für Gruppen von bis zu 10 Personen wieder möglich.
  • Das gilt für Sport in und auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen, im Freien wie in geschlossenen Räumen. Sportarten beispielsweise wie Beachvolleyball, Rudern (alle Großboote), Segeln, Kampfsport oder Tennis (Doppel) können damit in ihren gewohnten Betrieb zurückkehren. Entsprechende Schutzkonzepte sind bei Sportarten in geschlossenen Räumen nach § 6 zu erstellen und die Kontaktnachverfolgung nach §7 ist einzuhalten. 

Weiterhin:

Die ab 1.7.2020 gültige neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist  hier einsehbar:  https://www.hamburg.de/verordnung/14031938/2020-06-30-rechtsverordnung/

Die offizielle Pressemitteilung der Behörde für Inneres und Sport finden Sie hier: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/13899242/2020-05-12-sport-in-corona-zeiten/

Die FAQs des Landessportamtes werden über die Website des HSV zur Verfügung stellen, sobald diese vorliegen.

2.  Wo finde ich aktuelle Infos:

Der HSB veröffentlicht neue Informationsstände schnellstmöglich auf seiner Homepage: https://www.hamburger-sportbund.de/schlagworte/corona den  Social-Media-Kanälen (Twitter: @HamburgerSport und Facebook: @HamburgerSportbund) und per Vereinsmailing.

NACHSATZ ZUR BENUTZUNG DER UMKLEIDE- UND DUSCHRÄUME:

Eine über eine Person hinausgehende Öffnung der Umkleiden und Duschen ist nur dann erlaubt, wenn gewährleistet wird, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Das heißt, die Vereine müssen je nach Architektur bzw. entsprechend der Maße der Umkleiden und Duschen entscheiden, wie viele Personen gemäß der Abstandsregelung gleichzeitig in eine Umkleide und Dusche hineingelassen werden können. Dementsprechend ist an den Umkleidetüren ein Schild anzubringen, auf dem die zulässige Personenzahl genannt wird.
Es wird demnächst eine ausdrückliche Aussage des Senats zur Nutzung von Umkleiden und Duschen geben.

Jens P. Kröger

Vizepräsident Sport

 

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