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Der Verband
10.05.2010
Ergebnisf?lschung ( auch bei \" geschenkten Spielen\" )
Und nochmals aus gegebenem Anlaß :
Wir möchten, dass die sportliche Fairness bei allen Spielen gewährleistet ist und dazu gehört auch, dass die geforderten Spiele des Wettkampfspieles auch tatsächlich durchgeführt werden : 4 Einzel und 2 Doppel.
In der Wettspielordnung ist hierfür ein empfindliches Ordnungsgeld vorgesehen und darauf möchte ich hinweisen :
3. Ergebnisfälschung
Ergebnisfälschungen werden mit einem Strafgeld von 300 Euro und einer Spielsperre der beteiligten
Spieler von 6 Monaten für alle Ranglistenturniere belegt. Ergebnisfälschung ist gegeben, wenn ein angesetztes
Wettkampfspiel nicht durchgeführt wird und ein fiktives Ergebnis gemeldet wird. Die Überprüfung
erfolgt durch den Spielleiter, der alle Spielberichte im Original anfordern kann.
Heidrun Oelckers
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