Der Verband
20.03.2020
HSB-Ratschläge zum Thema Kurzarbeit und zum Umgang mit Honorarkräften
Der Hamburger Sportbund (HSB) hat am 18.03.2020 ein Rundschreiben für Verbände und Vereine veröffentlicht. Als Auszug möchten wir Sie auf folgende drei Punkte hinweisen, weil uns dazu bereits Anfragen der Vereine erreicht haben.
1. Kurzarbeitergeld für sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte
Auch Sportvereine, die sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte haben, können Kurzarbeit anzeigen und beantragen. Eine gute Zusammenfassung der Vorraussetzungen finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsfoerderung/kug.html
Es sollte in diesem Fall direkt mit der zuständigen Agentur für Arbeit (Arbeitgeberservice) Kontakt aufgenommen werden.
2. Finanzielle Notsitution der Vereine
Sollte euer Verein oder Verband in eine akute finanzielle Notlage geraten, bitten wir um eine schnellstmögliche, formlose Mitteilung, die die Art und die Höhe der Bedarfe sowie die Dringlichkeit spezifiziert: monatlicher Bedarf in €, gesondert für Übungsleiter, Honorarkräfte (Kursangebote, Sportangebote gegen Entgelt), Betriebskosten (Sachkosten) und Betriebskosten (Personalkosten). Es muss sich um Kosten handeln, die absehbar nicht durch zur Verfügung stehende Mitgliedsbeiträge gedeckt werden können.
Die Mail richtet bitte an Christian Poon, Referatsleiter Sportfinanzierung, c.poon@hamburger-sportbund.de
3. Wie ist der Sachstand bezogen auf Honorarkräften / selbstständige Übungsleiter der Vereine?
Sehr viele Vereine fragen, wie man nun mit Honorarkräften und selbständigen Übungsleitungen umgehen soll. Wir haben diese Frage zunächst rechtlich und steuerrechtlich bewerten lassen und geben wir Ihnen hier die Einschätzung unseres Rechtsanwalts Dr. Runge und unseres Steuerberaters Dr. Steinkamp zur Information.
Das bereits vorab: Diese Antworten sind für den Sport schwierig, da man auf die Übungsleitenden natürlich zurückgreifen will und muss, wenn der Sportbetrieb wieder beginnt. Der HSB ist dazu mit den Behördenvertretern im Austausch, damit es gelingt, diesen Personenkreis im Sport zu halten und zu verhindern, dass den Vereinen gemeinnützigkeitsrechtlichen Risiken entstehen.
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