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15.03.2020

Hamburg untersagt alle Veranstaltungen

Mit einer Allgemeinverfügung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vom 15. März 2020 untersagt der Senat eine Vielzahl von Veranstaltungen in Hamburg.

Diese Allgemeinverfügung, die Sie hier einsehen können, betrifft auch den Sportbetrieb.

Ziffer 6 besagt:

6. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien als auch in geschlossenen Räumen (z. B. Fußball- und Tennishallen, Schießstände usw.) sowie für so genannte Indoorspielplätze.

Unter Begründung Ziffer 6 heißt es:

Zu Ziffer 6: Die Begründung zu Ziffer 2 gilt entsprechend. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen hat regelmäßig eine räumliche Nähe der Sporttreibenden und zum Teil deren körperlichen Kontakt zur Folge. Dies hat eine erhebliche Infektionsgefahr zur Folge. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit können Ausnahmen hiervon in besonders begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung des Landessportamts der Behörde für Inneres und Sport zugelassen werden. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist fachlich zu beteiligen
 

Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 30. April 2020.

 

 

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