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05.04.2022
Hotspot-Regelung ab 2. April
Der Hamburger Sportbund teilt hierzu mit:
Hotspot Regelung in Hamburg ab 2. April
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Die Hamburgische Bürgerschaft hat mit Beschluss vom 30. März Hamburg zum Corona-Hotspot erklärt.
Damit gelten ab dem 2. April folgende Maßnahmen für den Sport in Hamburg:
- FFP2- Maskenpflicht im Indoorbereich (z.B. Wege, Umkleiden, Toiletten etc.), aber nicht bei der Sportausübung
- Eine FFP-2 Maskenpflicht besteht auch für Vereins-Veranstaltungen in Innenräumen
- die Zugangsvoraussetzungen unter den 3G-Regel entfallen für den Indoorsport. D.h. es muss kein Test und kein Genesenen- und Impfstatus mehr kontrolliert werden
- In der Gastronomie kann die FFP2-Maske am festen Steh- bzw. Sitzplatz abgenommen werden
- Grundsätzlich können Vereine für ihr eigenes Angebot über die Verordnungsregeln hinausgehende Maßnahmen festlegen und in eigener Verantwortung umsetzen.
Weiterhin unverändert gilt auch die Absonderungspflicht für infizierte Personen (§20): Personen, bei denen ein Schnelltest positiv ausgefallen ist, müssen sich unverzüglich einem PCR-Test unterziehen. Ist auch der PCR-Test positiv, eine Infektion also nachgewiesen, muss sich die infizierte Person für regelhaft zehn Tage isolieren.
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