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Der Verband

27.11.2017

Infoblatt Nenngeldobergrenzen

Liebe TurnierveranstalterInnen, liebe TurnierspielerInnen,

wir möchten Sie darüber informieren, dass ab 1. Januar 2018 Nenngeldobergrenzen für Turniere in den Tennisverbänden Hamburg und Schleswig-Holstein gelten. Diese Entscheidung haben die Sportausschüsse der beiden Verbände zum Schutz der TeilnehmerInnen getroffen. Die SpielerInnen sollen mit ihrem Nenngeld nur für die Kosten des Wettkampfes aufkommen, nicht aber für diverse Extra-Angebote wie Saunanutzung, Spielerabende und Verzehrgutscheine. Natürlich darf ein Turnierveranstalter solche Zusatzleistungen anbieten, diese müssen aber separat ausgewiesen werden und optional für die Teilnehmer sein.

Ein Hinweis für Turnieranträge im NuTurnier-System: Bisher können die VeranstalterInnen Zusatzleistungen nur über das Bemerkungsfeld eintragen. Künftig sollen bei NuTurnier zusätzliche Felder konfiguriert werden – als Vorab-Information für die Teilnehmer (z.B.: Saunanutzung ist für 5 Euro möglich).

Wir erhoffen uns von der Einführung der Obergrenzen, dass die Turnierlandschaft für eine breite Masse zugänglich bleibt und auch Geringerverdienende es sich leisten können, eine Vielzahl an Turnieren zu bestreiten.

Hier geht es zu den Nenngeldobergrenzen (Eine tabellarische Übersicht über die Nenngeldobergrenzen für die verschiedenen Turnierformate finden Sie auf Seite 2).

Wir verbleiben mit sportlichen Grüßen

Jens Kröger

Vizepräsident Sport Hamburger Tennis-Verband

 

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