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Der Verband

29.10.2020

Information zur Allgemeinverfügung der Bund-Länder-Konferenz

Die Regierungschefs der Länder haben am 28.10.2020 in einer gemeinsamen Konferenz mit der Bundeskanzlerin aufgrund des steigenden Infektionsgeschehens einen Beschluss – Umsetzung der Corona-Allgemeinverfügung  – gefasst, der gravierende Auswirkungen auf das öffentliche Leben und auch auf den Sport haben wird. Die Regelungen sollen ab 02.11.2020 für den Monat November gelten. Welche konkrete Ausgestaltung die resultierenden landesspezifischen Regelungen für Hamburg und den Tennissport in der Hansestadt haben werden, ist aktuell noch nicht abschließend ersichtlich. Die endgültige Verordnung der Hansestadt Hamburg ist nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2020 zu erwarten. Diese müssen wir abwarten um die zukünftigen Regel zu kennen. Wir stehen dazu auch im Austausch mit dem Hamburger Sportbund. Insbesondere der Terminus „Individualsport“ und dessen Definition steht hierbei im Fokus. 

Wir bitten Sie noch um etwas Geduld. Bitten sehen Sie momentan von weiteren Nachfragen ab. Selbstverständlich werden wir die Vereinsvertreter*innen über die den Tennissport betreffenden Regelungen schnellstmöglich informieren. 

  

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