Der Verband
17.11.2021
Neue Corona-Verordnung: 2G-Regel gilt ab Samstag für den Tennishallensport in Hamburg
Wie Sie sicher den Medien schon entnehmen konnten, tritt zu Samstag (20.11.2021) eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Diese sieht auch Änderungen für den Indoor-Sport vor. Nach den Verlautbarungen aus der Landespressekonferenz vom Dienstag (16.11.2021) gilt dann die 2G-Regel für sämtlichen Indoor-Sport und damit auch für den Hallen-Tennissport. Davon ausgenommen sind Unter-18-Jährige. Wir werden Sie weiter informieren, sobald die neue Verordnung veröffentlicht wurde (voraussichtlich am Freitag) und Klarheit auch in Detailfragen zu der praktischen Umsetzung herrscht.
Für ungeimpfte Tennistrainer*innen soll gelten (genau wie für die vom Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher genannten Restaurantmitarbeiter*innen), dass sie mit täglichen Tests ihren Beruf weiter ausüben können. Welche Anstellungsverhältnisse dies betrifft (also z.B., ob dies auch für Honorartrainer*innen gilt), ist derzeit laut Hamburger Sportbund (HSB) noch unklar. Weitere offene Fragen sind nach HSB-Auskunft, ob sich Trainer*innen, die nur an wenigen Wochentagen Training geben, trotzdem auch täglich testen lassen müssen oder nur an den betreffenden Trainingsagen, welche Art von Tests hierbei gelten (Selbsttests von geschultem Personal? Oder nur Tests aus dem Testzentrum?) und wie die verpflichtende App für Eingangskontrollen genau auszusehen hat.
Bitte lesen Sie zu der neuen Entwicklung die Mitteilung, die der Hamburger Sportbund am Dienstag verschickt hat:
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