Der Verband
09.02.2013
Neue Wettspielordnung gültig ab Sommer 2013
Änderungen der Wettspielordnung ab Sommersaison 2013
Ab Sommer 2013 gilt eine geänderte Wettspielordnung. Änderungen wurden unter anderem durch die Einführung der Leistungsklassen erforderlich. Weiterhin wurden die Regelungen für das Spielen in zwei Altersklassen vereinfacht. Zudem wurden die Ordnungsgelder gestrafft. Die Änderungen sind in der Wettspielordnung gelb hinterlegt und am rechten Rand mit einem Balken gekennzeichnet. Diese Änderungen haben bereits Auswirkungen auf die namentlichen Meldungen für die Sommersaison 2013.
Bitte beachten Sie folgende Änderungen:
III. MELDUNG DER MANNSCHAFTEN
In Punkt 4 werden die Regelungen der namentliche Meldung präzisiert.
In Punkt 5a. sind Änderungen bezogen auf die Meldung für das Spielen in mehreren Altersklassendes eingegangen. Der Passus, in dem das Spielen ab bestimmten Meldepositionen beim Spielen in zwei Altersklassen geregelt wurde, entfällt.
IV. AUFSTELLUNG DER MANNSCHAFTEN
5a. Spieler, die gem. III.5a in zwei Altersklassen gemeldet werden, dürfen nur in einer Altersklasse mehr als zweimal eingesetzt werden.
Stammspieler von Bundes-, Regional- und Nordligamannschaften (Meldeposition 1-6 bzw. 1-4 dürfen zu-sätzlich nu in jüngeren Altersklassen eingesetzt werden und dabei nur in Mannschaften auf Verbandsebe-ne. Der Einsatz in zwei Altersklassen in der Bundes-, Regional- und Nordliga ist gemäß DTB-Statuten un-zulässig.
5b.Spieler, die gemäß III.3 für (Wochenend-)Medenmannschaften, für die Pokalrunden und die Mittwoch-mannschaften derselben Altersklasse gemeldet werden, dürfen nur in einem Wettbewerb mehr als einmal eingesetzt werden.
Der Sportausschuss des Hamburger Tennis-Verbandes hofft, dass mit diesen Änderungen eine Vereinfachung der Meldungen einhergeht sowie Unsportlichkeiten zukünftig vermieden werden.
Jens P. Kröger Sportwart Hamburger Tennis-Verband