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Der Verband

04.04.2019

Neue Wettspielordnung und Durchführungsbestimmungen Bambini U8/U9 und U10

Ab 18.3.19 gelten oben aufgeführten Wettspielordnung und Durchführungsbestimmungen. Diese werden kurzfristig an Sport- und Jugendwarte verschickt. 

Im Rahmen der Vereinheitlichung der Wettspielordnungen im Deutschen Tennis Bund hat der Hamburger Tennis-Verband seine Wettspielordnung generell überarbeitet.

Diese Wettspielordnung und die Durchführungsbestimmungen für Bambini U8 und U9, für U10 Green Court und U10 Orange Court gelten ab sofort. Alle vorher veröffentlichten Fassungen verlieren ab sofort ihre Gültigkeit. 

Es ist zu beachten, dass sich insbesondere viele Fristen geändert haben.

Sie finden die finalen Fassungen unten unter Downloads.

Jens P. Kröger                 Sigrid Rinow

Vizepräsident Sport        Vizepräsident Jugend

Nachtrag vom 5.4.19:

Der Abschnitt IV Aufstellung der Mannschaften, Absatz 5 lautet ab sofort:

Jugendliche können zusätzlich in einer Erwachsenen-Mannschaft eingesetzt werden, jedoch sind sie nur spielberechtigt, wenn sie bis zum 31.12. des Spieljahres das 14. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen regelt der Sportausschuss mit Zustimmung der Jugendkommission.

Hier ist die Regelung der alten Wettspielordnung übernommen worden.

Sollten sich aufgrund dieser Änderung noch Nachmeldungen ergeben, senden Sie diese bitte per E-Mail an jpkroeger@aol.com

 

 

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