Der Verband
05.02.2020
Spieler aus Großbritannien (GBR) in dieser Saison
Sehr geehrte Damen und Herren,
bzgl. einiger Rückfragen zur mail vom 22.01.2020, anbei weitere Ergänzungen zu Spielern aus Großbritannien (GBR) in dieser Spielsaison:
Aufgrund des Übergangsvertrags (vgl. Art.127) bis zum 31.12.2020 mit Hinblick auf die Rechte und Pflichten der EU-Bestimmungen für die britischen Bürger ändert sich nichts. Vielmehr wird in Art.12 des „Withdrawal Agreement“ zwischen der EU und Großbritannien insbesondere dargestellt, dass eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit ausgeschlossen werden soll. Bis zu einer endgültigen Regelung nach dem 31.12.2020 bleiben die britischen Bürgerinnen und Bürger somit den Bürgern der europäischen Mitgliedsstaaten gleichgestellt. Dabei ist auch auf Art. 18 und 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union abzustellen.
Der DOSB hat auf erneute Nachfrage nochmals erklärt, dass er mit der Vorgehensweise des DTB übereinstimme. Ein akuter Handlungsbedarf besteht auch aus Sicht des Leiters des DOSB EU-Büros nicht.
Der Vertrag über den Austritt der Briten aus der Europäischen Union hat zunächst lediglich politische Konsequenzen, welche sich jedoch zur Zeit noch nicht auf die Unions- und insbesondere Freiheitsrechte der Bürger auswirken. Spielerinnen und Spieler aus Großbritannien sind daher den deutschen Spielerinnen und Spielern gleichzustellen. Das bedeutet bspw., dass Verein A den britischen Spieler weiterhin neben dem Spieler aus Argentinien einsetzen darf.
Anbei übersende ich Ihnen auch nochmals ein Statement der britischen Regierung bezüglich der gesicherten Rechte aus dem Withdrawal Agreement (https://www.gov.uk/guidance/living-in-europe).
Freundliche Grüße
Klaus Willert
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