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Der Verband
17.01.2008
Termin 15.3. namentliche Meldung gilt auch f?r die Jugend

Der Termin 15.03. für die namentliche Meldung der Mannschaften für den Sommer gilt auch für die Jugend.
Die Freischaltung zur Eingabe erfolgt nach einer Mitteilung an alle Jugendwarte etwa Ende Februar.
Es ist also noch ausreichend Zeit um sich Gedanken über die Mannschaftsaufstellungen zu machen.
Heidrun Oelckers» Zurück «