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Der Verband

05.02.2022

Verpflichtung zur Kontaktnachverfolgung entfällt auch beim Vereinssport

Der Senat hat eine Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Damit ist die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung auch bei Sportvereinsangeboten und -veranstaltungen seit dem 5. Februar 2022 entfallen. Das bedeutet, es müssen nun keine Listen mehr geführt werden oder Apps zur Kontaktnachverfolgung eingesetzt werden.

Der Impfstatus ist beim Indoorsport aber weiter zu kontrollieren!

Alle anderen Regelungen (2G-Plus beim Indoorsport, Schutzkonzepte, Hygienevorgaben, Maskenpflicht in Gebäuden) behalten ihre Gültigkeit.

Die neue Verordnung finden Sie hier.

 

 

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