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Der Verband

09.01.2009

Wichtiger Hinweis zu Spielberechtigung RL/NL Winter 2008/2009

Wichtiger Hinweis zur Spielberechtigung in den Mannschaften der RL/NL Winter 2008/2009

Aus gegebener Veranlassung weisen wir noch einmal darauf hin, dass in der Regionalliga Nord und Nordliga ausschließlich Spielerinnen und Spieler spielberechtigt sind, für die ein Regionalliga-Spielpass auf den entsprechenden Verein ausgestellt ist.

Dies gilt auch, wenn die Spielerinnen/Spieler auf der genehmigten Mannschaftsmeldung namentlich gelistet sind (§ 8 Ziffer 6 Satz 2 Durchführungsbestimmungen Regionalliga Nord).

Ich verweise dabei auf die Konsequenzen aus § 15 Ziffer 2 Satz 2 und 3 RLiSt und das damit verbundene Ordnungsgeld in Höhe von 260,-- EUR nach § 15 Durchführungsbestimmungen Regionalliga Nord.

Zur Vermeidung von Ergebniskorrekturen und unerfreulichen Wettbewerbsverzerrungen bitten wir die Oberschiedsrichter/Mannschaftsführer, die Pässe vor der Mannschaftsaufstellung (Eintrag in das Spielberichtsprotokoll) zu überprüfen.

Kiel, den 9. Januar 2009

gez. Guda Baldus
Spielleitung RL Nord 

Regelung des Hamburger Tennis-Verbandes:
In d
iesem Zusammenhang weise ich auf die Wettspielordnung des HTV hin:
II. SPIELBERECHTIGUNG
1. .... Ein/e Spieler/in darf in einem Spieljahr nur für einen Verein Mannschaftswettkämpfe bestreiten. Ein Spieljahr dauert jeweils vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres.
Hieraus ergibt sich, dass man im Hamburger Verbandsgebiet (Bereich Oberliga bis unterste Klasse) innerhalb des obigen Zeitraums nur für einen Verein Wettspielte bestreiten kann.
Jens P. Kröger
Sportwart
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