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Der Verband

29.09.2009

Zum Thema Spielberechtigung

Aufgrund häufiger Anfragen zum Thema Spielberechtigung beachten Sie bitte den folgenden Passus unserer Wettspielordnung. Für Spiele des Hamburger Tennisverbands gilt:

II. SPIELBERECHTIGUNG

1. Spielberechtigt für einen Verein sind nur die gemeldeten Spieler, die Mitglied dieses Vereins sind. Eine gleichzeitige Meldung in anderen Vereinen ist unzulässig. Ein/e Spieler/in darf in einem Spieljahr nur für einen Verein Mannschaftswettkämpfe bestreiten. Ein Spieljahr dauert jeweils vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres.

Für die Regionalliga beachten Sie bitte den § 10 des Regionalligastatuts:

Gültig ab der Saison 2009/2010

§ 10 Mannschaftsmeldung und Spielberechtigung

5. Ein Spieler darf nur für einen Mannschaftswettbewerb gemeldet werden. Wird einSpieler am selben Spieltag in einer anderen Spielklasse als der Regionalliga in einem Mannschaftswettbewerb eingesetzt, so gilt er für die Regionalliga als nicht spielberechtigt. Im Übrigen gilt § 15 Ziffer 2.

Jens P. Kröger
Sportwart
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