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Der Verband

06.05.2008

Zusatz zur Wettspielordnung - Jugend -

\"\"An alle Jugendwarte

Ich weise nochmals auf meinen Beitrag vom 08.02.2008 hin. Es handel sich hier um einen Zusatz zur gültigen Wettspielordnung.

Aus gegebenem und wiederholtem Anlass muß ein neues Ordnungsgeld von 60 € bei der Jugend eingeführt werden. Es ist häufiger vorgekommen, dass die Spiele nicht zu Ende geführt worden sind z.B. bei einem erneuten Spieltermin ist eine Mannschaft nicht erschienen, die Doppel wurden " geschenkt " oder die Punktzahl reichte schon für den Gruppensieg und es wurde das Spiel nicht beendet.
Dies ist nicht im Sinne eines ordentlichen Spielbetriebes und daher wird in der Wettspielordnung folgender Passus eingefügt :

Eine Begegnung gilt als durchgeführt, wenn sowohl die Einzel als auch die Doppel gespielt worden sind. Bei Nichtdurchführung einzelner Matches ( Ausnahme Verletzung ) wird ein Ordnungsgeld von 60 EURO erhoben.


Heidrun Oelckers
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